RS Vwgh 1993/11/16 90/07/0036

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §27 Abs1 lita;

Rechtssatz

Ein einmal abgegebener Verzicht auf ein Wasserrecht ist nicht widerrufbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070036.X12

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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