RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0174

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Gewährt eine Komplementär-GmbH ihrer Kommanditgesellschaft ein Darlehen, so stehen fehlende Rückzahlungsmodalitäten der Wertung dieses Darlehens als Einlage nicht entgegen. Es ist nämlich durchaus denkbar, daß der Gesellschafter einer Personengesellschaft seiner Gesellschaft zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, deren Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder bloß nach Maßgabe der geschäftlichen Möglichkeiten vorgesehen ist, ohne daß deswegen die Eigenschaft der zugeführten Mittel als Gesellschaftereinlage in Zweifel zu ziehen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140174.X05

Im RIS seit

01.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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