RS Vwgh 1993/11/16 93/07/0085

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X09

Im RIS seit

10.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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