RS Vwgh 1993/11/16 90/07/0036

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §27 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Frage, ob der Wasserberechtigte durch eine Verzichtserklärung bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt hat, ist für den Eintritt des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes unmaßgeblich (Hinweis Grabmayr-Roßmann, Das österreichische Wasserrecht, 03te Auflage, S 134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990070036.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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