Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Nachbar hat in einem Abbruchsbewilligungsverfahren jedenfalls hinsichtlich der Frage, ob im Falle der zu bewilligenden Abtragung des Nachbargebäudes eine Gefahr für die Standsicherheit seines Gebäudes besteht, also in bezug auf die damit zusammenhängenden statischen Belange, ein Mitspracherecht (Hinweis E 20.3.1984, 83/05/0177).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050170.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010