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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115;Rechtssatz
Aus dem Unterbleiben einer Beanstandung für einen früheren Prüfungszeitraum ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kein berechtigtes Vertrauen auf das Beibehalten einer von der Abgabenbehörde geübten (unrichtigen) Vorgangsweise abzuleiten (Hinweis E 24.5.1993, 92/15/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140179.X02Im RIS seit
11.07.2001