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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Bedarf die Bewilligung einer Zaunerrichtung der Bescheidform und wurde ein solcher nicht erlassen, steht entschiedene Sache der Abweisung des Bewilligungsansuchens und der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages zur Abtragung des Zaunes nicht entgegen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X05Im RIS seit
10.12.2001Zuletzt aktualisiert am
03.12.2010