RS Vwgh 1993/11/16 93/07/0085

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
WRG 1959 §138;
WRG 1959 §38;

Rechtssatz

Bedarf die Bewilligung einer Zaunerrichtung der Bescheidform und wurde ein solcher nicht erlassen, steht entschiedene Sache der Abweisung des Bewilligungsansuchens und der Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages zur Abtragung des Zaunes nicht entgegen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X05

Im RIS seit

10.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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