RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0139

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;

Rechtssatz

Eine Zwangsstrafe darf nicht verhängt werden, wenn die zu erzwingende Leistung unmöglich oder unzumutbar ist (Hinweis E 22.4.1991, 90/15/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140139.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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