RS Vwgh 1993/11/16 93/14/0139

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Geht der Bf entgegen § 41 VwGG nicht von dem von der belangten Behörde auf Grund eines nicht zu beanstandenden Verfahrens festgestellten Sachverhalt aus, ist der Beschwerdegrund der inhaltlichen Rechtswidrigkeit nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt. Eine Beschwerde kann daher schon deshalb nicht zum Erfolg führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140139.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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