RS VwGH Erkenntnis 1993/11/16 93/07/0022

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Rechtssatz

Mit der stichprobenartigen Überwachung täglich, zumindest jedoch mehrmals in der Woche des bei der Herstellung der Futtermittel eingesetzten Personals durch die Person des handelsrechtlichen Geschäftsführers oder durch seinen Bruder wird kein adäquates Kontrollsystem dokumentiert (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des Österreichischen Verwaltungsverfahrens, 4te Auflage, S 720). Dazu bedarf es einer Darstellung der Aufbauorgansiaton und Ablauforganisation der Produktion im Betrieb und insbesondere der Einbindung des Personals in den Produktionsprozeß und einer darauf bezogenen Erörterung der Kontrollmaßnahmen, um Schlüsse darüber ziehen zu können, ob die Kontrolle des Personals ausreicht, um Fehler des Personals zu verhindern und ob nicht vielmehr eine produktbezogene Qualitätskontrolle erforderlich ist.

Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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