RS Vwgh 1993/11/16 93/05/0195

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
B-VG Art119a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/05/0157 E 26. April 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Für das nachprüfende Verfahren vor der Gemeindeaufsichtsbehörde und vor dem VwGH kann grundsätzlich nur jener Sachverhalt und jene Rechtslage entscheidend sein, die im Zeitpunkt des abschließenden Bescheides auf Gemeindeebene gegeben war.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltVorstellung Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993050195.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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