Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof kann nicht finden, daß das wirtschaftliche Engagement einer Komplementär-GmbH, die ihrer Kommanditgesellschaft notwendige Geldmittel zur Verfügung stellt, nicht im betrieblichen Interesse der GmbH erfolgen sollte, sondern nur im Hinblick auf die Nahebeziehung zu ihren Gesellschaftern, die ebenfalls an der Kommanditgesellschaft beteiligt sind, erklärbar wäre. Zusätzliche (freiwillige) Einlagen von Gesellschaftern einer Personengesellschaft sind nichts Ungewöhnliches, selbst wenn ihr wirtschaftlicher Nutzen AUCH den übrigen Gesellschaftern zugute kommt. (Hier: Die wirtschaftlichen Gründe für die als Einlagen zu wertenden Darlehensmittel lagen im hohen Investitionsbedarf der Kommanditgesellschaft, der andernfalls durch zusätzliche Einlagen der Kommanditisten zu decken gewesen wäre.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989140174.X06Im RIS seit
01.02.2001