RS VwGH Erkenntnis 1993/11/16 93/07/0022

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Veröffentlicht am 16.11.1993
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Rechtssatz

Ist die Auslegung eines Normwerkes für einen juristischen Laien mit Schwierigkeiten verbunden, ist es seine Sache, sich bei der zuständigen Behörde oder bei der gesetzlichen beruflichen Vertretung über den Inhalt dieser Normwerke zu informieren (hier: FuttermittelG und FuttermittelV anzuwenden).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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