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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §34 Abs3;Rechtssatz
Auch das Vorliegen allgemeiner öffentlicher Kritik (hier: Hinweis des Beleidigenden auf die in der Literatur und seitens des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte angeblich geübte Kritik am österreichischen Zusammenlegungsverfahren) rechtfertigt nicht eine in den Bereich der Schmähung behördlichen Vorgehens abgeleitende Schreibweise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070084.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.11.2010