RS Vwgh 1993/11/17 93/03/0237

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wer die Organisation einer Kontrolle der aufgrund von Diktaten verfaßten Reinschriften unterläßt, verletzt damit die nach den Umständen erforderliche und ihm zumutbare Sorgfaltspflicht. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung kann das Fehlen einer derartigen Kontrolle zur Unrichtigkeit von Schriftstücken, auch hinsichtlich ihrer Adressierung, führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993030237.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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