RS Vwgh 1993/11/17 93/17/0084

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;
BAO §20;
BAO §6 Abs1;
LAO Slbg 1963 §16;
LAO Slbg 1963 §4 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen der Bedachtnahme auf die "Billigkeit", das ist die "Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei", ist bei der Schuldnerwahl auch das Ausmaß der Vorteile, die aus den die Gesamtschuld auslösenden Gemeinsamkeiten oder den beiderseitigen Rechtsbeziehungen von den einzelnen Schuldnern geschöpft wurden, von Bedeutung (Hinweis: Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche Rechtsfindung, S 218).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170084.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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