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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
AnliegerleistungsG Slbg §1 Abs2;Rechtssatz
Im Rahmen der Bedachtnahme auf die "Billigkeit", das ist die "Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei", ist bei der Schuldnerwahl auch das Ausmaß der Vorteile, die aus den die Gesamtschuld auslösenden Gemeinsamkeiten oder den beiderseitigen Rechtsbeziehungen von den einzelnen Schuldnern geschöpft wurden, von Bedeutung (Hinweis: Stoll, Das Steuerschuldverhältnis in seiner grundlegenden Bedeutung für die steuerliche Rechtsfindung, S 218).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170084.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.11.2010