RS Vwgh 1993/11/17 93/17/0084

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1424/62 E 6. November 1963 VwSlg 6139 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nicht in der Lage, aus Anlass der Beschwerde gegen eine Ermessensentscheidung sein Ermessen an Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde zu setzen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170084.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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