RS Vwgh 1993/11/17 92/17/0001

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Veröffentlicht am 17.11.1993
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Index

L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
B-VG Art119a Abs5;
GdO Stmk 1967 §94 Abs6;
VwRallg;

Rechtssatz

Es besteht ein allgemeiner Grundsatz, daß behördliche Entscheidungen für andere behördliche Organe maßgeblich und somit bindend sind (Hinweis: E 17.1.1986, 84/17/0200). (Hier:

Gemeinde ist an Zurückweisung der Vorstellung durch Aufsichtsbehörde "gebunden").

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170001.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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