RS Vfgh 1987/9/25 B153/87

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Veröffentlicht am 25.09.1987
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §146 Abs1

Leitsatz

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtzeitig und begründet - minderer Grad des Versehens durch Kanzleikraft des Beschwerdevertreters, für die die Verschuldensregelung des §146 Abs1 ZPO gleichfalls gilt

Rechtssatz

Versehen der Kanzleikraft des Beschwerdevertreters (Verschulden der Kanzleikraft bei der Vormerkung des Termins für den Ablauf der Beschwerdefrist nur leichte Fahrlässigkeit) - minderer Grad des Versehens.

Entscheidungstexte

  • B 153/87
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.09.1987 B 153/87

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1987:B153.1987

Dokumentnummer

JFR_10129075_87B00153_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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