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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtzeitig und begründet - minderer Grad des Versehens durch Kanzleikraft des Beschwerdevertreters, für die die Verschuldensregelung des §146 Abs1 ZPO gleichfalls giltRechtssatz
Versehen der Kanzleikraft des Beschwerdevertreters (Verschulden der Kanzleikraft bei der Vormerkung des Termins für den Ablauf der Beschwerdefrist nur leichte Fahrlässigkeit) - minderer Grad des Versehens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:B153.1987Dokumentnummer
JFR_10129075_87B00153_01