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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §16 Z1 lita;Rechtssatz
Die in TP 1 Anm 8, TP 2 Anm 5 und TP 3 Anm 5 GGG durch die GGGNov 1991 vorgenommenen Änderungen des GGG dienen "der Anpassung des GGG an das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz" (Hinweis AB, 350 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR XVIII GP 2). Damit hat der Gesetzgeber nur konsequent jenen Weg weiter verfolgt, den er schon seinerzeit mit der (gegenüber dem § 15 Z 1 lit a GJGebG: "Streitigkeiten, die vor das Arbeitsgericht gehören" vorgenommenen) Umformulierung in § 16 Z 1 lit a GGG ("arbeitsrechtliche Streitigkeiten") eingeschlagen hatte, um der Eingliederung der Arbeitsgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit durch das (damals in Aussicht genommene, neue Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz Rechnung zu tragen (Hinweis AB, 454 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR XVI GP 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160158.X01Im RIS seit
24.10.2001