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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4Stammrechtssatz
Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090270.X01Im RIS seit
20.11.2000