RS Vwgh 1993/11/18 90/10/0063

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/03 Weinrecht

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
WeinG 1985 §31 Abs6;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat sich im Verfahren und in der Begründung ihres Bescheides mit der Frage - allenfalls unter Heranziehung von Sachverständigen aus der Weinwirtschaft und Kellerwirtschaft - auseinanderzusetzen, ob es sich beim bloßen Umfüllen des Weines in Holzfässer um eine übliche (und nicht verbotene) Pflegemaßnahme iSd Bestimmung des § 31 Abs 6 zweiter Satz WeinG 1985 handelt.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990100063.X01

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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