RS Vwgh 1993/11/18 88/16/0163

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §762;
ABGB §774;
ErbStG §17;

Rechtssatz

Ein Pflichtteilsberechtigter hat keinen Anspruch, daß sein Anteil aus begünstigtem Vermögen berichtigt wird, sondern nur ein in Geld bestehendes Forderungsrecht gegenüber dem ruhenden Nachlaß bzw nach Einantwortung gegenüber den Erben. Nichtsdestoweniger kann der Pflichtteilsanspruch durch Hingabe begünstigten Vermögens im Sinn des § 17 ErbStG befriedigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988160163.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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