RS Vwgh 1993/11/23 93/04/0152

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die belangte Behörde unabhängig von einem allfälligen Zugeständnis der Partei oder der Verfahrensbeteiligten selbständig zu lösen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040152.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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