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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die belangte Behörde unabhängig von einem allfälligen Zugeständnis der Partei oder der Verfahrensbeteiligten selbständig zu lösen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040152.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009