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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2850/79 E 28. März 1980 RS 1(hier: Die Wendung im Betreff "Übertretung nach dem Suchtgiftgesetz" stellt eine ausreichende Bezeichnung dar, da dem Bf damit klar war, daß es der Behörde nicht um die Besorgung anderer, ihr übertragener Aufgaben (als nach § 9 SGG) geht.)Stammrechtssatz
Der Ladungsbescheid hat auch eine kurze und deutliche Bezeichnung eines konkreten Gegenstandes der Amtshandlung zu enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110223.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2011