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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Eine die Wirksamkeit der Zustellung hindernde Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 17 Abs 3 ZustG liegt dann nicht vor, wenn der Zustellempfänger durchaus in der Lage war, Zustellvorgänge am Zustellort wahrzunehmen (Hinweis E 15.11.1989, 89/02/0186; hier hat der Zustellempfänger alle zwei bis drei Tage seine Post von einem eigens für ihn angebrachten Postfach an der Abgabestelle, zu dem nur er einen Schlüssel besitzt, abgeholt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110085.X02Im RIS seit
20.11.2000