RS Vwgh 1993/11/23 93/04/0159

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/23 93/04/0157 4

Stammrechtssatz

Die Behörde darf - trotz Tilgung einer strafgerichtlichen Verurteilung - das Verhalten des Konzessionswerbers, dessentwegen er bestraft worden ist, in die von ihr bei Prüfung der Frage der Zuverlässigkeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 anzustellenden Erwägungen einbeziehen (Hinweis: E 28.2.1989, 87/04/0130).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040159.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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