RS Vwgh 1993/11/23 93/04/0216

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/09 Gemeindeaufsicht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
AVG §73 Abs2;
BGdAG 1967 §3 Abs1;
BGdAG 1967 §7;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Rechtssatz

Da im vorliegenden Fall über die Frage der Zuständigkeit nicht bescheidmäßig abzusprechen war, kann die belBeh bezüglich der bei ihr anhängigen Vorstellung nicht iSd Art 132 B-VG säumig sein, woran auch der Umstand nichts ändert, daß die belBeh die Vorstellung an den zuständigen Landeshauptmann abzutreten hat (Hinweis B 21.5.1991, 91/12/0034).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Instanzenzug Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040216.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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