RS Vwgh 1993/11/23 93/04/0216

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Veröffentlicht am 23.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §6 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer offenkundigen Unzuständigkeit wird der (bel) Behörde die Möglichkeit eröffnet, durch formlose Verfügung (Hinweis E 21.3.1967, 375/67, VwSlg 7110 A/1967 sowie VfGH 24.2.1973, B 144/72, VfSlg 6984/1973) iSd § 6 AVG vorzugehen.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040216.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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