RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Ein keineswegs zwischen Fremden übliches Darlehensgeschäft ist folgendermaßen zu charakterisieren: Fehlen einer Vereinbarung über einen bestimmten oder auch nur annähernd bestimmbaren Rückzahlungstermin und Nichtfestlegung der Fälligkeit der Zinsen; ferner Nichtfestlegung des Kreditrahmens und Nichteinräumung entsprechender Sicherheiten (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0079; hier: Darlehen des Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH).

Schlagworte

VwRallg7 missbräuchliche Verwendung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150113.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten