RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0110

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §125 Z1;
EStG 1988 §37 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 37 Abs 2 Z 3 EStG 1988 erfaßt nur Fälle, in denen der Wechsel der Gewinnermittlungsart ab dem 1.1.1989 eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150110.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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