RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0071

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10;
KFG 1967 §102 Abs11;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit des Entladens des Kofferraums, um die unter dem Ladegut befindliche Warneinrichtung vorweisen zu können, hebt die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers zum Vorweisen dieser Einrichtung nach dem Wortlaut des § 102 Abs 11 KFG nicht auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020071.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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