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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs10;Rechtssatz
Die Notwendigkeit des Entladens des Kofferraums, um die unter dem Ladegut befindliche Warneinrichtung vorweisen zu können, hebt die Verpflichtung des Kraftfahrzeuglenkers zum Vorweisen dieser Einrichtung nach dem Wortlaut des § 102 Abs 11 KFG nicht auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020071.X04Im RIS seit
12.06.2001