RS Vwgh 1993/11/24 92/15/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §22;

Rechtssatz

Es gilt im Abgabenrecht der Grundsatz, daß bei Vereinbarungen zwischen einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und dieser selbst die Zuordnung von Vorgängen zur Betriebssphäre oder Gesellschaftssphäre unter Zuhilfenahme eines Fremdvergleiches vorzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150113.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten