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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Es gilt im Abgabenrecht der Grundsatz, daß bei Vereinbarungen zwischen einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und dieser selbst die Zuordnung von Vorgängen zur Betriebssphäre oder Gesellschaftssphäre unter Zuhilfenahme eines Fremdvergleiches vorzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150113.X02Im RIS seit
20.11.2000