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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV §43 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, aber nicht vorhanden gewesenen Sicherungseinrichtungen mit dem Wortlaut "Sicherungsmaßnahmen, die ein Abstürzen hintanhalten hätten können", "Einrichtungen ..., die geeignet gewesen wären, ein Abstürzen der Arbeitnehmer zu verhindern" und "Absturzsicherung" bezeichnet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020163.X01Im RIS seit
20.11.2000