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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1221 93/01/1222 93/01/1223 93/01/1224Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/01/0455 1Stammrechtssatz
Die in § 4 AsylG 1991 vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl an eheliche und außereheliche Kinder und den Ehegatten setzt schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, daß einem Elternteil bzw Ehegatten bereits Asyl gewährt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993011220.X01Im RIS seit
03.04.2001