RS Vwgh 1993/11/24 93/01/1220

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/1221 93/01/1222 93/01/1223 93/01/1224

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/01/0455 1

Stammrechtssatz

Die in § 4 AsylG 1991 vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl an eheliche und außereheliche Kinder und den Ehegatten setzt schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, daß einem Elternteil bzw Ehegatten bereits Asyl gewährt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011220.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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