RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0216

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14;
AVG §47;

Rechtssatz

Die bloß auf Mutmaßungen gegründeten Zweifel des Beschuldigten an der Vollständigkeit der Protokollierung genügen für einen Gegenbeweis nicht (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 04te Aufl; § 47 AVG E 6 und 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020216.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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