RS Vwgh 1993/11/25 93/18/0415

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §22 Abs1;
FrG 1993 §36;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/05/03 93/18/0086 2 (hier: Abschiebung des Fremden nach Erhebung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes)

Stammrechtssatz

Fällt die Möglichkeit der Verletzung des Bf in seinen Rechten durch den letztinstanzlichen Bescheid (erst) im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weg (hier: Entlassung eines Fremden aus der Schubhaft), so ist die Beschwerde - ohne daß ein Fall der "Klaglosstellung" vorliegt - als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180415.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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