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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §86 Abs1;Rechtssatz
Die Abwesenheit des Arbeitgebers vom Betrieb (hier: eines Rechtsanwaltes von seiner Kanzlei) im Tatzeitpunkt enthebt ihn nicht seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991190348.X04Im RIS seit
11.07.2001