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19/05 MenschenrechteNorm
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 3Stammrechtssatz
Die von einem Fremden, der ua einmal wegen Verstoßes gegen § 5 Abs 1 StVO und zweimal wegen Verstoßes gegen § 64 Abs 1 KFG rechtskräftig bestraft wurde, ausgehende Gefahr läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ihn zum Schutz der öffentlichen Ordnung dringend geboten erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180516.X03Im RIS seit
12.06.2001