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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1993 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1993/10/28 93/18/0474 2Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz-Lenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit und den Umstand, daß das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG zählt, handelt es sich bei Übertretungen des § 5 Abs 1 StVO und des § 64 Abs 1 KFG um Gefährdungen öffentlicher Interessen (der öffentlichen Ordnung und Sicherheit) von großem Gewicht, sodaß die im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebene Annahme gerechtfertigt ist (Hinweis E 17.9.1992, 92/18/0363).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180516.X02Im RIS seit
12.06.2001