RS Vwgh 1993/11/25 91/19/0348

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §86 Abs1;

Rechtssatz

Auch damit, daß Arbeitnehmer über absperrbare Arbeitszimmer verfügen, zu denen sie allein die Schlüssel besitzen, wird dem Gebot des § 86 Abs 1 AAV, jedem Arbeitnehmer einen versperrbaren Kasten zur Verfügung zu stellen, nicht Genüge getan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991190348.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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