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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §86 Abs1;Rechtssatz
Auch damit, daß Arbeitnehmer über absperrbare Arbeitszimmer verfügen, zu denen sie allein die Schlüssel besitzen, wird dem Gebot des § 86 Abs 1 AAV, jedem Arbeitnehmer einen versperrbaren Kasten zur Verfügung zu stellen, nicht Genüge getan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991190348.X02Im RIS seit
11.07.2001