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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Ein Abspruch über die Erteilung einer auf § 8 Abs 1 AsylG 1991 gestützten Bewilligung zum Aufenthalt im Bundesgebiet muß nicht Bestandteil eines einen Asylantrag abweisenden Bescheides sein. Auch ist die Frage, ob eine derartige Bewilligung erteilt werden kann, völlig losgelöst von der Frage, ob einem Asylwerber aus Gründen des § 3 AsylG 1991 Asyl zu gewähren ist (Hinweis: E 29.10.1993, 93/01/0545).
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010108.X01Im RIS seit
20.11.2000