RS Vwgh 1993/11/26 92/17/0179

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Beachte

Siehe:92/17/0179 E VS 21. Oktober 1994 VwSlg 6927 F/1994 = Erkenntnis betreffend die im angefochtenen Bescheid unter I., II., IV., V., VII., IX. und X. genannten Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz.

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/65 E 3. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

An die in einem aufhebenden Erkenntnis festgelegte Rechtsansicht ist auch der VwGH bei Prüfung des Ersatzbescheides gebunden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Erlassung des seinerzeit aufgehobenen Bescheides nicht geändert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170179.X01

Im RIS seit

06.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten