RS Vwgh 1993/11/29 93/12/0236

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Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §12 Abs1;
LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Der im § 19 Abs 4 LDG 1984 verwendete Begriff "Dienstalter" ist inhaltlich mit der bei Ermittlung des Vorrückungsstichtages festgestellten, für die Vorrückung maßgebenden Zeit ident.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120236.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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