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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs1;Rechtssatz
Der zweite Versagungstatbestand des § 34 Abs 1 RGV stellt keineswegs nur darauf ab, daß es zu einer persönlichen Trennung der Ehegatten kommt. Entscheidend ist vielmehr, daß dem Beamten die Absicht fehlt, den vor der Versetzung gemeinsam geführten Haushalt nach der Versetzung auch im neuen Dienstort zu führen (Hinweis E 28.10.1981, 09/0941/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X06Im RIS seit
20.11.2000