RS Vwgh 1993/11/29 89/12/0166

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Veröffentlicht am 29.11.1993
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;
RGV 1955 §34 Abs4;

Rechtssatz

Anders als nach dem ersten Versagungstatbestand des § 34 Abs 1 zweiter Satz RGV ist nach dem zweiten Versagungstatbestand ein Verschulden des Beamten bzw dessen Schuldlosigkeit an Umständen und Verhältnissen nicht von rechtlicher Bedeutung (Hinweis E 28.10.1981, 09/0941/78). Es ist aber auch beim zweiten Versagungsgrund nicht schlechthin auf die für die mangelnde Absicht, am (neuen) Dienstort einen gemeinsamen Haushalt zu führen, jeweils maßgebenden Beweggründe abzustellen (Hinweis E 27.5.1981, 09/2855/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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