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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/10/0204 B 29. November 1993Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2303/60 B 19. Jänner 1961 RS 1Stammrechtssatz
Um mit einem nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1952 gestützten Wiederaufnahmeantrag durchzudringen, genügt die allgemeine Behauptung, daß im Verfahren vor dem VwGH Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei, nicht; es müssen vielmehr die angeblich nicht beachteten Vorschriften bezeichnet werden, weil nur dann beurteilt werden kann, ob ihnen im Verfahren vor dem VwGH überhaupt zu entsprechen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100203.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010