RS Vwgh 1993/11/29 91/12/0240

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Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/01 Hochschullehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art7 Abs4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/12/0186 1

Stammrechtssatz

Beschränkt sich eine Behörde auf die Wiedergabe des Umstandes der Einholung der amtlichen Gutachten sowie der Abgabe bzw Vorlage weiterer "Stellungnahmen" durch den Antragsteller, so kann dies nicht als Begründung eines Bescheides angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120240.X06

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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