RS Vwgh 1993/11/29 92/10/0393

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

21/01 Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §48 Abs2;
AVG §8;
AVG §9;
HGB §131;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0396

Rechtssatz

Die Parteifähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft (hier: als Inhaber einer Apotheke iSd § 48 Abs 2 ApG) wird durch ihre Auflösung solange nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht abgewickelt sind (Hinweis E 29.3.1993, 91/15/0013).

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100393.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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