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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ist Sache des Berufungsverfahrens die Frage der Gebührlichkeit des Trennungszuschusses, ist die belBeh berechtigt, ihren Bescheid - anders als die Dienstbehörde erster Instanz - auf beide Versagungstatbestände nach § 34 Abs 1 zweiter Satz RGV zu stützen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X03Im RIS seit
20.11.2000